Um den steigenden CO₂-Emissionen entgegenzuwirken und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu fördern, setzen Regierungen weltweit auf gesetzliche Vorgaben und finanzielle Anreize. Neben Maßnahmen zur Begrenzung industrieller Treibhausgasemissionen streben viele Länder – darunter auch Deutschland – eine konsequente Reduzierung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor an.
Im Einklang mit den EU-Beschlüssen plant Deutschland, ab dem Jahr 2035 keine neuen Benzin- oder Dieselautos mehr zuzulassen. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Staat aktiv den Umstieg auf klimafreundliche Mobilitätslösungen – insbesondere durch die Förderung von Elektrofahrzeugen.
Der bislang bedeutendste staatliche Zuschuss wurde im Jahr 2016 mit dem Start der sogenannten Umweltprämie eingeführt. Sie führte in den darauffolgenden Jahren zu einem Rekordhoch bei den Neuzulassungen von Elektroautos – bis sie am 17. Dezember 2023 überraschend eingestellt wurde.
Neuer Kurs ab 2025: Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der E-Mobilität
Mit dem Regierungswechsel 2024 und der Bildung einer schwarz-roten Koalition hat sich die Bundesregierung auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Reaktivierung und Weiterentwicklung der E-Mobilitätsförderung verständigt. Im Mittelpunkt steht dabei nicht mehr nur der pauschale Zuschuss für Neuwagenkäufer, sondern ein breiter Maßnahmenmix, der sowohl Verbraucher als auch Unternehmen adressiert:
1. Erhöhung der Bruttopreisgrenze für Dienstwagen
Die steuerliche Förderung von elektrifizierten Dienstwagen soll künftig bis zu einem Listenpreis von 100.000 Euro brutto greifen – eine deutliche Ausweitung gegenüber den bisherigen Grenzen. Das soll vor allem für Unternehmensflotten und das obere Mittelklassesegment neue Anreize schaffen.
2. Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
Unternehmen sollen künftig E-Autos deutlich schneller abschreiben können – ein starker Anreiz, in klimafreundliche Mobilität zu investieren.
Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, gilt eine neue, besonders großzügige Abschreibungsregel: Bereits im ersten Jahr können 75 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den Folgejahren verringern sich die Abschreibungsbeträge gestaffelt – auf 10 % im zweiten Jahr, je 5 % im dritten und vierten, 3 % im fünften und 2 % im sechsten Jahr. Das bedeutet: Unternehmen können den Großteil der Investitionskosten schon im ersten Jahr steuerlich abschreiben – was die Anschaffung deutlich wirtschaftlicher macht und die Liquidität schont.
Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge gezielt fördern und gleichzeitig Investitionsanreize für Unternehmen schaffen. Sie ist Teil eines umfassenderen Programms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit.
Tabelle: Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge – So profitieren Unternehmen ab 2025
Jahr | Abschreibung in % | Visual |
| Jahr 1 (Anschaffung) | 75 % | ██████████████████████████████████ ██████████████████ |
| Jahr 2 | 10 % | ████ |
| Jahr 3 | 5 % | ██ |
| Jahr 4 | 5 % | ██ |
| Jahr 5 | 3 % | ▓ |
| Jahr 6 | 2 % | ░ |
3. Zielgerichtete Förderung für einkommensschwächere Haushalte
Erstmals wird über Mittel des EU-Klimasozialfonds ein gezieltes Förderprogramm für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen aufgelegt, um auch diesen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu emissionsfreier Mobilität zu ermöglichen.
4. Förderung von Plug-in-Hybriden und Range-Extendern
Anders als die Vorgängerregierung will das neue Kabinett Plug-in-Hybride (PHEVs) und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (EREV) erneut berücksichtigen – allerdings unter der Bedingung, dass sie auf europäischer Ebene als nachhaltig eingestuft und effizient genutzt werden.
5. Ladeinfrastruktur massiv ausbauen
Die Regierung plant einen beschleunigten Ausbau des flächendeckenden Schnelllade- und Normalladenetzes – sowohl für Privatnutzer:innen als auch für den gewerblichen Depotbetrieb. Hierzu gehört auch die langfristige Finanzierungssicherheit über öffentliche Mittel.
6. Mautbefreiung für emissionsfreie LKWs
Emissionsfreie Nutzfahrzeuge, insbesondere E-LKWs, sollen über das Jahr 2026 hinaus weiterhin von der Lkw-Maut befreit bleiben – ein wichtiges Signal an die Logistikbranche.
7. Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge
Parallel zum E-Antrieb wird auch der Aufbau einer Wasserstofftankstellen-Infrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge gefördert, um alternative Antriebsformen technologisch breiter aufzustellen.
Rückblick: Die BAFA-Umweltprämie 2016–2023 im Überblick
Die Bundesförderung für Elektrofahrzeuge, bekannt als BAFA-Umweltprämie, prägte die E-Mobilität in Deutschland maßgeblich. Zwischen 2016 und 2023 konnten Käufer von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEVs) und – bis 2022 – auch Plug-in-Hybriden (PHEVs) staatliche Zuschüsse beantragen.
Die Förderung bestand stets aus zwei Komponenten:
- einem staatlichen Zuschuss (BAFA-Anteil)
- einem verpflichtenden Herstelleranteil (Netto-Rabatt)
Förderhöhe im zeitlichen Verlauf:
Zeitraum | Fahrzeugtyp | Preisgrenze (netto) | BAFA-Anteil | Herstelleranteil | Gesamtförderung |
| 2016–2019 | BEV | ≤ 60.000 € | 2.000 € | 2.000 € | 4.000 € |
| PHEV | ≤ 60.000 € | 1.500 € | 1.500 € | 3.000 € | |
| 2020–2022 (Corona-Konjunktur) | BEV | ≤ 40.000 € | 6.000 € | 3.000 € | 9.000 € |
| 40.000–65.000 € | 5.000 € | 2.500 € | 7.500 € | ||
| PHEV | ≤ 65.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € | |
| 2023 (Januar– August) | BEV | ≤ 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
| 40.000–65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € | ||
| Ab 01.09.2023 | BEV | ≤ 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
| > 45.000 € | ❌ | – | – | – | |
| Ab 17.12.2023 | Alle | – | ❌ eingestellt | ❌ eingestellt | – |
Mit dem plötzlichen Auslaufen der Prämie Ende 2023 – ausgelöst durch haushaltsrechtliche Einschränkungen infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils – brach die Nachfrage nach E-Fahrzeugen kurzzeitig ein.
Fazit: Neue Förderung, neue Schwerpunkte
Die geplanten Fördermaßnahmen der Bundesregierung ab 2025 deuten auf einen Paradigmenwechsel hin: Statt reiner Kaufzuschüsse stehen künftig steuerliche Vorteile, soziale Ausgleichsmaßnahmen, technologieoffene Förderansätze sowie der Infrastrukturausbau im Fokus. Damit soll nicht nur die Nachfrage stabilisiert, sondern auch ein langfristiger Systemwechsel in Richtung emissionsfreier Mobilität erreicht werden – sozial ausgewogen, wirtschaftlich tragfähig und technologisch offen.
Ob die neuen Instrumente ähnlich wirksam sein werden wie die BAFA-Prämie, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die politische Entschlossenheit, E-Mobilität auch künftig aktiv zu fördern, ist deutlich erkennbar.
Quellen:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-pa-finanzen-investitionsprogramm-1093498

